Herzlich Willkommen auf meiner Seite für Psychotherapie in Berlin!
Mein Name ist Julia Becker, seit 2014 bin ich staatlich anerkannte Verhaltenstherapeutin und biete Psychotherapie für Erwachsene und Jugendliche in Berlin-Schöneberg an.
Jeder Mensch kann sich im Verlauf seines Lebens mal überwältigt von seiner aktuellen Situation fühlen und in eine Krise geraten. Als psychologische Psychotherapeutin begleite und unterstütze ich Sie dabei, Ihre psychische Belastung zu lindern und damit ihre Lebenssituation zu verbessern. Die Grundlage unserer Zusammenarbeit ist meine respektvolle und wertschätzende Haltung Ihnen und Ihrem Anliegen gegenüber.
"Manchmal wird ein kleiner Schritt in die richtige Richtung
zum größten Schritt Deines Lebens." (Emma Stone)
Bei Fragen oder wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, erreichen Sie mich telefonisch unter 01522 640 1774 oder per Mail.
Als approbierte psychologische Psychotherapeutin biete ich Ihnen einen professionellen Rahmen, um gemeinsam mit Ihnen an Ihrer derzeitigen Problematik zu arbeiten. Die Grundlage meiner Behandlung ist die Kognitive Verhaltenstherapie. Diese setzt bei der Bewältigung aktueller Probleme im „Hier und Jetzt“ an und ist daher im Kern problemlösungsorientiert. Die Wirksamkeit ist vielfach belegt und von den Krankenkassen anerkannt.
In den therapeutischen Sitzungen arbeiten wir gemeinsam daran, Ihre aktuelle Problemlage genauer zu verstehen und die Situation nach Ihren persönlichen Wünschen zum Positiven zu verändern. Die Betrachtung des Zusammenspiels Ihrer Gedanken, Gefühle, Verhalten und körperlichen Symptome ist hierbei ein wichtiger Baustein. Dies geschieht unter Einbezug Ihrer individuellen Lebenssituation und Biografie.
Neben kognitiv-verhaltenstherapeutischen Methoden arbeite ich auch mit emotions- und erlebnisfokussierenden Techniken.
In der Vergangenheit konnte ich mit Hilfe der Verhaltenstherapie Menschen erfolgreich mit folgenden Störungen oder Problemen helfen:
Auch bei anderen Problemen können Sie mich gerne ansprechen.
Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme!
Dann kontaktieren Sie mich gerne per Mail oder Telefon und wir vereinbaren einen Termin in der Praxis in Berlin-Schöneberg.
Im persönlichen Erstgespräch können Sie Ihr Anliegen genau schildern und Ihre Wünsche und Ziele für die Therapie formulieren. Gemeinsam besprechen wir, ob eine Verhaltenstherapie für Sie bei mir in Frage kommt und wie genau das weitere Vorgehen wäre.
In Zeiten der Corona-Pandemie können wir gerne unser Gespräch als Videosprechstunde durchführen.
Mit privaten Krankenversicherungen oder der Beihilfe ist eine Abrechnung grundsätzlich möglich. Da es sehr unterschiedliche Tarife gibt empfehle ich, dass Sie sich bei Ihrer Versicherung über den Umfang psychotherapeutischer Sitzungen und die Bedingungen der Kostenübernahme informieren. Bei Beihilfeberechtigten werden die ersten Sitzungen (sogenannte „probatorische Sitzungen“) ohne Antrag übernommen.
Sie haben auch die Möglichkeit, die Kosten für die Psychotherapie selbst zu übernehmen. Die Krankenkasse erhält keine Mitteilung über die Aufnahme einer Psychotherapie. Das Honorar für eine Sitzung (50 Min.) berechne ich gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Die Heilfürsorge übernimmt in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Bitte informieren Sie sich vorab über die Bedingungen der Kostenübernahme.
SoldatInnen können sich über die Heilfürsorge in psychotherapeutischen Privatpraxen behandeln lassen. Für das Erstgespräch benötigen Sie den Sanitätsvordruck (San/Bw/0218) ihres Truppenarztes. Nach den ersten Sitzungen (Probatorik) kann ein Antrag auf eine Psychotherapie gestellt werden.
Auch BundespolizistInnen können nach einem persönlichen Erstgespräch (psychotherapeutische Sprechstunde) einen Therapieantrag bei Ihrer Heilfürsorgestelle der Bundespolizei stellen.
Da der Bedarf an Psychotherapieplätzen durch kassenzugelassene Therapeuten nicht gedeckt werden kann, finanzieren einige gesetzliche Krankenversicherungen auch Psychotherapien in Privatpraxen. Als Privatpraxis biete ich daher an, Therapien für gesetzlich Versicherte im sogenannten Kostenerstattungsverfahren durchzuführen. Die wichtigste Voraussetzung hierfür ist, dass Ihnen bei kassenzugelassenen Psychotherapeuten kein zeitnaher Therapieplatz angeboten werden kann. Da die Krankenversicherungen einen Versorgungsauftrag haben, sind sie jedoch nach § 13 Abs. 3 SGB V gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen innerhalb einer akzeptablen Wartezeit eine psychotherapeutische Behandlung zu ermöglichen. Folgende Schritte müssten Sie für die Kostenerstattung gehen:
Die Bundespsychotherapeutenkammer hat hierzu Informationen für Patienten zur Verfügung gestellt, die notwendige Schritte genau erklärt:
Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin in der Fachkunde Verhaltenstherapie umfasst mein Arbeitsgebiet alle Störungsbereiche. Im Rahmen meiner praktischen Tätigkeit als Psychotherapeutin liegt mein Fokus zudem auf der Behandlung von akuten Belastungsreaktionen in Folge von Trennungen und anderen Krisen.
Neben klassisch kognitiv-verhaltenstherapeutischen Verfahren nutze ich auch Elemente aus der Schematherapie nach J.E. Young, Acceptance and Commitment Therapy (ACT) nach S.C. Hayes, Progressive Muskelentspannung nach Jocobson und imaginative Techniken.